Laut der Landesregierung RLP, dürfen die Sanitäranlagen unter folgender Einschränkung genutzt werden…..“Die Nutzung von öffentlichen Toilettenanlagen der Einrichtung ist unter Beachtung der gebotenen Hygienemaßnahmen zulässig. Die Nutzung weiterer sanitärer Gemeinschaftseinrichtungen (beispielsweise öffentliche Duschen auf Campingplätzen) ist nicht zulässig.”