Aufgrund der aktuellen Situation und mit Bekanntgabe der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung bleibt der Campingplatz weiterhin geschlossen.

Wir wünschen trotz der schwierigen Zeit allen ein besinnliches Weihnachtsfest im kleinen Kreis und voller Freude und Zuversicht auf neues Jahr 2021.

Familie Axel Welter und Team

 

Mit Inkrafttreten der 13. Corona-Bekämpfungsverordnung, ab heute den 1. Dezember, sind weiterhin die Touristischen

Beherbergungen, sowie Übernachtungen unserer Dauercamper, bis erstmal den 20.12.2020, nicht gestattet.

Liebe Campinggäste,

aufgrund der aktuellen Situation und mit Inkrafttreten der 12.Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung RLP, schließen wir unseren Campingplatz für touristische Aufenthalte, von Kurz- und Dauercamping, bis voraussichtlich Ende November.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund.

Ihre Familie Welter und Team

Wir bedanken uns bei allen großen und kleinen Campern, für die tolle Saison und wünschen schöne Feiertage im Kreise Ihrer Lieben.

Bis nächstes Jahr.

Ihre Familie Welter und Team

Die max. Anzahl an Tagesgästen ist für heute erreicht.

Liebe Camper, da es uns zur Zeit nicht möglich ist, alle Anfragen zeitnah zu beantwworten, bitten wir Euch, uns telefonisch zu kontaktieren. Die Erfahrung hat gezeigt, dass mann mit 2 Minuten telefonieren mehr erreicht, als 10 Nachrichten zuschreiben.

Vielen Dank für Euer Verständnis.

Familie Welter

Mit der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz, dürfen ab dem

10. Juni 2020 wieder

  • die Sanitäranlagen
  • die Spülküchen
  • die Zeltwiesen
  • Badestrand

geöffnet werden.

Für das Fronleichnam-Wochenende haben wir leider keine freien Stellplätze für Wohnwagen und Wohnmobile mehr.
Auch unsere Zeltplätze sind bereits alle reserviert.

Laut der Landesregierung RLP, dürfen die Sanitäranlagen unter folgender Einschränkung genutzt werden…..“Die Nutzung von öffentlichen Toilettenanlagen der Einrichtung ist unter Beachtung der gebotenen Hygienemaßnahmen zulässig. Die Nutzung weiterer sanitärer Gemeinschaftseinrichtungen (beispielsweise öffentliche Duschen auf Campingplätzen) ist nicht zulässig.”

 

Liebe Campinggäste,

ab dem 13. Mai haben wir wieder für unsere Dauercamper geöffnet und

ab dem 18.Mai dürfen wir auch wieder touristische Camper begrüßen.

Ab dem 10.Juni dürfen laut Landesregierung RLP, die Sanitärgebäude wieder geöffnet werden, bis dahin gillt, jeder Camper muss autark sein.

Auf dem ges. Campinggelände gelten die aktuellen Regeln der Landesregierung RLP,

  • Kontaktbeschränkungen
  • Mindestabstand von 1,5m
  • Nasen-Mund-Bedeckung => in den Gebäuden oder bei Mindestabstand unter 1,5m
  • keine Gruppenbild

 

Zur Kontaktverfolgung müssen Anwesenheitslisten geführt werden. Dauercamper werden durch unsere Schrankenanlage (Antipasback) registriert, alle anderen Besucher müssen in der Anmeldung händisch erfasst werden.

Wir freuen uns auf Euch und bitten, für ein gemeinsames Miteinander, haltet Euch an die Regeln.

Ihre Familie Welter und Team